INFORMATIONEN ZU ENTFALLENEN VERANSTALTUNGEN


Wenn Sie Tickets für eine Veranstaltung besitzen, die verschoben wurde:

Sofern auf www.stadthalle.com nicht anders angegeben, behalten Tickets für den jeweiligen Ersatztermin ihre Gültigkeit und müssen nicht umgetauscht werden.


Wenn Sie Tickets für eine Veranstaltung besitzen, die abgesagt wurde:

Wenden Sie sich bitte direkt an Ihren Ticketpartner, wie unten angegeben


Ihre Kontakte bei Fragen zu bereits erworbenen Tickets und Veranstaltergutscheinen:

Bitte wenden Sie sich hierzu direkt an die Verkaufsstelle, bei der Sie Ihre Tickets erworben haben bzw. von der Sie ihren Veranstaltergutschein erhalten haben:

 

Ticketkauf an den Kassen in der Wiener Stadthalle: 
Wenn Sie Ihre Tickets direkt an den Kassen in der Wiener Stadthalle gekauft haben, ist die Wiener Stadthalle Ihr Ansprechpartner.  Bitte beachten Sie die aktuellen Kassaöffnungszeiten und halten Ihre Veranstaltergutschein/e, Ausweis und Kontodaten bereit für Ihre Rückabwicklungsanforderung.

 

Ticketkauf auf www.stadthalle.com:

Wenn Sie Ihre Tickets online auf www.stadthalle.com oder telefonisch über 01/79 999 79 gekauft haben, ist WTS Wien Ticket Service Ihr unmittelbarer Ansprechpartner für Ticketfragen und Veranstaltergutscheine. In diesem Fall müssen Sie folgende Schritte beachten:

  • Bitte loggen Sie sich in Ihren Kundenkonto ein
  • Klicken Sie unter „Meine Stadthalle“ auf „Einkaufsdaten ansehen“
  • In der rechten Spalte unter „Servicelink“ finden Sie Ihre Gutscheine
  • Sofern der Gutschein nicht eingelöst wurde, können Sie unter „Antrag Auszahlung“ die Rückerstattung beantragen (pro Ticket/Gutschein)
  • Folgen Sie den weiteren Schritten bis zur Bestätigung Ihrer Auszahlungs-Anfrage

 

Ticketkauf bei externen Ticketbüros:
Wenn Sie Ihre Tickets bei einer anderen als den oben genannten Verkaufsstellen gekauft haben, wenden Sie sich bitte direkt an diese Verkaufsstelle. In diesem Fall ist leider weder die Wiener Stadthalle noch WTS Wien Ticket Service Ihr Ansprechpartner.


Aufgrund von COVID-19 entfallene Veranstaltungen:

Das im April 2020 von der Österreichischen Bundesregierung verabschiedete Kunst-, Kultur- und Sportsicherungsgesetz (KuKuSpoSiG) sieht vor, dass für Tickets einer Veranstaltung, die wegen der COVID-19-Pandemie entfallen ist, von den Veranstalter:innen anstelle der Erstattung des Eintrittspreises auch ein Veranstaltergutschein ausgestellt werden kann. Dies gilt für Veranstaltungen, die im Jahr 2020, 2021 oder im ersten Halbjahr 2022 stattgefunden hätten und COVID-19-bedingt nicht stattfinden konnten. Das Gesetz gilt auch rückwirkend für alle betroffenen Veranstaltungen ab dem 13.03.2020. 

 

Wenn Sie einen Veranstaltergutschein besitzen, der noch nicht eingelöst wurde:

Für einen nicht-eingelösten Veranstaltergutschein kann die Auszahlung ab folgenden Stichtagen beantragt werden:

Veranstaltergutschein für eine zwischen 13.03.2020 und 30.06.2021 entfallene oder verschobene Veranstaltung: Auszahlung kann ab 01.01.2023 beantragt werden.

Veranstaltergutschein für eine erstmals ab 01.07.2021 bis 30.06.2022 entfallene oder verschobene Veranstaltung: Auszahlung kann ab 01.01.2024 beantragt werden.

 

Maßgeblich ist der/die Veranstalter:in:

Angaben zum/zur jeweiligen Veranstalter:in finden Sie auf www.stadthalle.com sowie auf Ihrem Ticket. Bitte beachten Sie, dass die Wiener Stadthalle ausschließlich im Namen und auf Rechnung des/der jeweiligen Veranstalter:in handelt. Die Wiener Stadthalle ist als Vermieterin der Hallen und nicht als Veranstalterin tätig. Rückerstattungen darf die Wiener Stadthalle nur nach Freigabe durch den/die jeweilige:n Veranstalter:in vornehmen. In welcher Form die Rückerstattung erfolgen kann, wird ebenfalls von dem/der Veranstalter:in bestimmt. Das Vorgehen wird daher nicht bei jeder Veranstaltung ident sein, sondern kann nach Vorgabe der jeweiligen Veranstalter:innen variieren.