ALLGEMEINE SICHERHEITSHINWEISE
Bei vielen Veranstaltungen in der Wiener Stadthalle ist die Mitnahme bestimmter Gegenstände nicht erlaubt, wie beispielsweise:
- Tablets, Laptops, Powerbanks etc.
- Kameras
- Selfiesticks
- Schirme
- Rucksäcke und große Taschen größer als DIN A4 (kann auf Wunsch des Künstlers variieren)
Da eine Abgabe nur bedingt möglich ist, wird empfohlen, diese und sperrige Gegenstände sowie Flüssigkeiten erst gar nicht zur Wiener Stadthalle mitzunehmen, um die Einlasskontrolle vor Ort zügig abwickeln zu können.
Bei allen Veranstaltungen VERBOTENE Gegenstände:
- Waffen jeder Art
- Gegenstände, die als Waffe oder als Wurfgeschoße eingesetzt werden können
- Gassprühflaschen, ätzende oder färbende Substanzen oder Druckbehälter für leicht entzündliche oder gesundheitsschädigende Gase, ausgenommen handelsübliche Taschenfeuerzeuge
- Glasbehälter, Flaschen, Dosen, Plastikkanister, Hartverpackungen oder sonstige Gegenstände, die aus Glas oder einem anderen zerbrechlichen, splitternden oder besonders harten Material hergestellt sind
- pyrotechnisches Material wie Feuerwerkskörper, etc.
- mechanisch oder elektrisch betriebene Lärminstrumente (z.B. Megaphon)
- Laserpointer, Trillerpfeifen, Gaströten
- Hocker
- Speisen & Getränke
- Fotoausrüstungen sowie Video- und Tonaufzeichnungsgeräte