Informationsfreiheit
Information gemäß dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG)
Anträge auf Information gemäß dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) an die Wiener Stadthalle Betriebs- und Veranstaltungsgesellschaft m.b.H. sind ausschließlich unter informationsfreiheit@stadthalle.com einzubringen.
Gemäß § 13 Abs 4 IFG ist der Antrag auf Information schriftlich einzubringen und als Antrag gemäß diesem Bundesgesetz zu bezeichnen. Im Antrag ist die begehrte Information zu bezeichnen. Die Identität der antragstellenden Person ist in geeigneter Form glaubhaft zu machen.