Tash Sultana

Roots EU/UK 2026 Tour

Mittwoch
18.03.2026

Tickets

Tash Sultana

Roots EU/UK 2026 Tour

Mittwoch, 18.03.2026

Wiener Stadthalle, Halle D

Tickets

Die renommierte Multiinstrumentalistin, Sängerin, Songwriterin und Produzentin Tash Sultana kehrt im März 2026 endlich wieder nach Europa und in das Vereinigte Königreich zurück. Es sind Tashs erste Auftritte in der Region seit 2023 – auf vielfachen Wunsch – und markieren die bisher größten Headline-Shows ihrer Karriere in diesem Markt.

Die „Return to the Roots“ EU/UK 2026 Tour folgt auf die Veröffentlichung von Tashs jüngstem Werk und verspricht den Fans ein kraftvolles neues Live-Erlebnis. Von beliebten Fan-Favoriten bis hin zu unveröffentlichtem Material präsentiert die Tour eine vollständig neu konzipierte Produktion und Bühnenshow – eine Weiterentwicklung der rohen, elektrisierenden Auftritte, für die Tash weltweit gefeiert wird.

Die Veröffentlichung der EP Return to the Rootsist der Beginn eines aufregenden neuen Kapitels für Tash: eine rohe und furchtlose Sechs-Track-EP, die die Schichten von Ruhm und Erwartung zurückschält, um wieder mit dem Kern ihrer Kunst in Verbindung zu treten. Zehn Jahre nach Beginn ihrer Reise greift Tash die Magie der frühen Looping-Tage wieder auf und verbindet nostalgische Spontaneität mit hart erarbeiteter Weisheit. Mit einem Sound, der in Live-Energie und emotionaler Wahrhaftigkeit verwurzelt ist, erforscht die EP Themen wie mentale Gesundheit, Resilienz, Selbstfindung und die stille Kraft von Authentizität. Von reduzierten Jams bis hin zu zutiefst persönlichen Hymnen ist Return to the Roots nicht nur eine Reflexion – es ist eine Rückeroberung. Es markiert eine kraftvolle Rückkehr zum Wesentlichen dessen, was Tash ausmacht: eine Künstlerin, die sich keinem Genre, keinem Druck und keiner Konvention beugt – reine, ungefilterte Ausdruckskraft.

Mit über einer Milliarde Streams, Headliner-Auftritten bei großen Festivals, ausverkauften Arena-Tourneen weltweit und Hunderttausenden von Fans im Publikum gilt Tash heute als eine der einflussreichsten und gefeiertsten Künstlerinnen Australiens.

Verpassen Sie nicht die Gelegenheit, eine der dynamischsten Live-Acts ihrer Generation zu erleben, wenn Tash Sultana ihren genreübergreifenden Sound zurück auf die Bühnen in Europa und dem Vereinigten Königreich bringt.

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Alle Termine

    Tash Sultana | Mi, 18.03.2026 @ Wiener Stadthalle, Halle D © Cute Concerts

    Vorteile beim Ticketkauf auf
    www.stadthalle.com

    • kostenloses e-Ticket am Smartphone, für Apple Wallet oder zum Ausdrucken
    • kostenlose Hinterlegung an den Kassen der Wiener Stadthalle
    • kostenloses Mobile-Ticket für Smartphone und Apple Wallet

    Veranstalter:
    Cute Concerts GmbH
    Zirkusgasse 36/GL VI
    1020 Wien

    AGB für das Tash Sultana Konzert am 18.03.2025

    1. Personalisierung von Ticket

    1.1 Alle Tickets für das Tash Sultana Konzert sind personalisiert, d.h. nur der Inhaber des Besuchsrechts hat das Recht, Zutritt zur Veranstaltung zu verlangen. Diese Berechtigung zum Besuch der Veranstaltungen besteht nur auf Grundlage des Besuchervertrages (Veranstaltungsbesuchsvertrages), den der Besucher im Rahmen seiner Ticketbestellung mit dem Veranstalter geschlossen hat oder in den er unter den Voraussetzungen von nachfolgender Ziffer 2 eingetreten ist. Der Nachweis, dass der Besucher das Besuchsrecht erworben hat, wird durch Vorlage des personalisierten Tickets sowie - auf Verlangen des Veranstalters - eines Lichtbildausweises geführt, sofern nicht Ziffer 1.3 zur Anwendung kommt. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Ticketinhabern, die kein Besuchsrecht erworben haben bzw. nachweisen können, den Besuch der Veranstaltung zu verweigern. Gestattet der Veranstalter dem Inhaber des Tickets den Zutritt, wird er auch dann von seiner Leistungspflicht gegenüber dem Vertragspartner frei, wenn der Ticketinhaber nicht mit dem für den Veranstaltungsbesuch berechtigten Vertragspartner identisch ist.

    1.2 Voraussetzung für den Veranstaltungsbesuch ist ferner, dass der Besucher das auf seinen Namen lautende Ticket vorzeigt bzw. in die Lesegeräte bei Eintritt zur Veranstaltung einscannt, sofern nicht Ziffer 1.3 zur Anwendung kommt.

    1.3 Ein Dritter, dessen Name nicht auf dem Ticket aufgeführt wird, erhält nur Zugang zur Veranstaltung, wenn er zeitgleich mit der auf den Tickets namentlich aufgeführten Person zur Veranstaltung eintritt. Mit Vorzeigen des Tickets am Eingang zur Veranstaltung (insbesondere auch durch das Einscannen des Berechtigungscodes in die Lesegeräte) erklärt der Besucher, zum Veranstaltungsbesuch berechtigt zu sein.


    2.Weitergabe von Tickets und offizielle Zweitmarktplattform

    2.1 Die Weitergabe von Tickets und Besuchsrechten ist nur gemäß den Bestimmungen dieser AGB zulässig.

    2.2 Der Eigentümer von Tickets kann die Rechte und Pflichten aus dem Besuchervertrag (und damit auch das Besuchsrecht) an einen Dritten nur dadurch übertragen, dass der Dritte hinsichtlich eines Besuchsrechts an seiner Stelle in den Besuchervertrag unter Übernahme sämtlicher Rechte und Pflichten eintritt. Dieser Eintritt setzt die Zustimmung des Veranstalters voraus, die hiermit unter den in Ziffer 2.3 enthaltenen Bedingungen vorab erteilt wird. Sofern ein Vertragspartner des Veranstalters in zulässiger Weise mehrere Besuchsrechte im Rahmen eines Besuchervertrages erworben hat und diese Besuchsrechte in zulässiger Weise an mehrere Dritte abtritt, kommen durch den Eintritt jeweils gesonderte Besucherverträge mit den eintretenden Personen zustande.

    2.3 Zur Unterbindung des Weiterverkaufs von Tickets zu überhöhten Preisen, also im Interesse des Erhalts einer angemessenen Preisstruktur, zur Vermeidung von Straftaten im Zusammenhang mit dem Veranstaltungsbesuch und zur Durchsetzung von Hausverboten, wird auf ausdrücklichen Wunsch des Künstlers die Zustimmung des Veranstalters zum Eintritt eines Dritten in den Besuchervertrag gemäß Ziffer 2.2 nur dann erteilt, wenn (i) die Rechte aus dem Besuchervertrag (und damit auch das Besuchsrecht) durch gemeinsamen Besuch der Veranstaltung mit dem Eigentümer des Tickets ausgeübt werden, (ii) die Rechte und Pflichten aus dem Besuchervertrag (und damit auch das Besuchsrecht) an einen Dritten ausschließlich dadurch übertragen werden, dass der Besteller das auf ihn personalisierte Ticket, welches er über www.oeticket.com erworben hat, auf der vom Veranstalter autorisierten Zweitverkaufsplattform FANSALE (www.fansale.at) gemäß Ziffer 3. verkauft oder weitergibt (umpersonalisiert), (iii) die Rechte und Pflichten aus dem Besuchervertrag (und damit auch das Besuchsrecht) an einen Dritten ausschließlich dadurch übertragen werden, dass der Besteller das auf ihn personalisierte Ticket, welches er entweder (A) über www.stadthalle.com, oder (B) bei der Kassa der Wiener Stadthalle, oder (C) über www.wien-ticket.at erworben hat, gemäß dem jeweils vom Veranstalter autorisierten Prozess gemäß Ziffer 4. weitergibt (umpersonalisert), oder (iii) das Prozedere gemäß Punkt 2.6 eingehalten wird. In den folgenden Fällen wird die Zustimmung des Veranstalters zum Eintritt eines Dritten in den Besuchervertrag gemäß Ziffer 2.2 ausdrücklich nicht erteilt:

    2.3.1 bei der Veräußerung des Besuchsrechts oder von Tickets im Rahmen von nicht vom Veranstalter autorisierten Auktionen (insbesondere im Internet) oder über nicht vom Veranstalter autorisierte Internet-Marktplätze/Ticketbörsen selbst oder durch Dritte;
    2.3.2 bei gewerblicher oder kommerzieller Veräußerung des Besuchsrechts oder von Tickets ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung durch den Veranstalter;
    2.3.3 bei Veräußerung (einschließlich entgeltfreier Weitergabe) des Besuchsrechts oder von Tickets zu Zwecken der Werbung, Vermarktung, als Bonus, Werbegeschenk, Gewinn oder Teil eines nicht autorisierten Hospitality- oder Reisepakets;
    2.3.4 bei Veräußerung (einschließlich der entgeltfreien Weitergabe) des Besuchsrechts oder von Tickets ohne ausdrücklichen Hinweis auf diese Ticket-AGB, insbesondere auf die Weitergabebeschränkungen dieser Ziffer 2.

    2.4 Eine Weitergabe oder Weiterveräußerung von Besuchsrechten oder Tickets unter Verstoß gegen die in den Ziffern 2.3.1 bis 2.3.4 genannten Fällen ist ausdrücklich untersagt. Gleiches gilt für das Anbieten von Besuchsrechten oder Tickets, wenn die dem Angebot entsprechende Weiterveräußerung oder Weitergabe gegen die in den Ziffern 2.3.1 bis 2.3.4 genannten Fälle verstoßen würden. Bei einem Verstoß gegen das Verbot gemäß Ziffer 2.4 behält sich der Veranstalter unbeschadet seiner Vertragsfreiheit ferner vor, den jeweiligen Vertragspartner nach billigem Ermessen in Zukunft vom Ticketerwerb auszuschließen und nötigenfalls weitere rechtliche Maßnahmen einzuleiten.

    2.5 Im Falle der Weiterveräußerung oder Weitergabe des Besuchsrechts oder von Tickets im Einklang mit diesen AGB, ist der Ticketerwerber auf Verlangen des Veranstalters verpflichtet, dieser innerhalb von zwei Wochen den vollständigen Namen und die Anschrift des Empfängers des Besuchsrechts oder des Tickets mitzuteilen. Der Käufer stellt den Veranstalter von etwaigen Schäden frei, die ihm dadurch entstehen, dass der die Tickets erwerbende Käufer/Besucher diese AGB nicht den anderen Besuchern bekannt gemacht hat, für die er Tickets mit erworben hat.

    2.6 Sollten Sie nicht an der Veranstaltung teilnehmen können und Ihnen ein Verkauf oder die Weitergabe über die Zweitverkaufsplattform FANSALE oder die Weitergabe gemäß Ziffer 4 nicht möglich sein, wenden Sie sich zur Erörterung einer alternativen Veräußerungsmöglichkeit bitte an die Servicestelle unseres Ticketingpartners: customercare@oeticket.com. Bitte beachten Sie jedoch, dass es hierbei zu erheblichen Bearbeitungszeiten kommen kann.


    3. Weitergabe und Umpersonalisierung von Tickets über www.fansale.at

    3.1 Eigentümern eines über www.oeticket.com erworbenen Tickets wird die Möglichkeit eingeräumt, auf einer von unserem Vertriebspartner CTS Eventim Austria GmbH (www.oeticket.com) („CTS“) betriebenen Ticketbörse www.fansale.at, unter den nachstehend aufgeführten Voraussetzungen Tickets zu verkaufen oder weiterzugeben (umzupersonaliseren). Für einen erfolgreichen Verkauf wird keine Gewähr geleistet.

    3.2 Weitergabe (Umpersonalisierung): Durch die Nutzung der Weitergabeoption (Umpersonalisierung) bietet der ursprüngliche Eigentümer des Tickets das Ticket an und erlaubt dem Veranstalter, das freiwerdende Ticket über die Ticketbörse www.fansale.at in Namen und auf Rechnung des Veranstalters erneut zum Kauf anzubieten. Erst mit Weiterverkauf über diese Ticketbörse wird das Angebot des ursprünglichen Eigentümers des Tickets auf Weitergabe des Tickets vom Veranstalter angenommen. Hierfür zahlt der ursprüngliche Eigentümer eine Gebühr in Höhe von EUR 10 pro Ticket an CTS.

    3.3 Verkauf: Auf der Ticketbörse bietet CTS das freiwerdende Ticket im Namen und auf Rechnung des Veranstalters bis jeweils 24 Stunden vor Beginn eines Konzerts zum Verkauf an. Der ursprüngliche Eigentümer des Tickets legt den Preis fest, zu dem sein Ticket verkauft werden sollen. Der Preis ist jedoch maximal auf den originalen Ticketpreis Face Value begrenzt. Sofern das freiwerdende Ticket verkauft werden sollte, wird der ursprüngliche Eigentümer des Tickets hierüber umgehend informiert. Die ursprünglich erworbenen Tickets werden gesperrt, so dass sie nicht mehr zum Einlass berechtigen. Für den (neuen) Käufer wird ein neues Ticket ausgestellt. Der erzielte Kaufpreis wird dem (ursprünglichen) Eigentümer des Tickets nach Veräußerung über „Fansale“ gutgeschrieben. Sofern und soweit das freiwerdende Ticket nicht verkauft wird, wird das Ticket des ursprünglichen Eigentümers des Tickets nicht gesperrt und berechtigt weiterhin zum Einlass.


    4. Weitergabe von über die Stadthalle oder wien-ticket.at erworbenen Tickets

    4.1 Eigentümern eines entweder (A) über www.stadthalle.com, oder (B) bei der Kassa der Wiener Stadthalle, oder (C) über www.wien-ticket.at erworben erworbenen Tickets wird die Möglichkeit eingeräumt, unter den nachstehend aufgeführten Voraussetzungen Tickets weiterzugeben (umzupersonaliseren).

    4.2 Für die Weitergabe (Umpersonalisierung) von über www.stadthalle.com erworbenen Tickets muss sich der Eigentümer mit jener E-Mail Adresse, die beim Ticketkauf verwendet wurde, an kundenservice@wien-ticket-service.at wenden und seinen Vor- und Nachnamen und die Ticketnummer jenes Tickets, das weitergegeben (umpersonalisiert) werden soll, sowie Vor- und Nachname des neuen Eigentümers übermitteln.´

    4.3 Für die Weitergabe (Umpersonalisierung) von bei der Kassa der Wiener Stadthalle erworbenen Tickets muss sich der Eigentümer mit jener E-Mail Adresse, die beim Ticketkauf verwendet wurde, an ticketservice@stadthalle.com wenden und seinen Vor- und Nachnamen und die Ticketnummer jenes Tickets, das weitergegeben (umpersonalisiert) werden soll, sowie Vor- und Nachname des neuen Eigentümers übermitteln.

    4.4 Für die Weitergabe (Umpersonalisierung) von über www.wien-ticket.at erworbenen Tickets muss sich der Eigentümer mit jener E-Mail Adresse, die beim Ticketkauf verwendet wurde, an kundenservice@wien-ticket.at wenden und seinen Vor- und Nachnamen und die Ticketnummer jenes Tickets, das weitergegeben (umpersonalisiert) werden soll, sowie Vor- und Nachname des neuen Eigentümers übermitteln.


    5. Erwerb unter fremdem Namen oder durch Agenten

    Der Erwerb von Tickets unter fremdem Namen, insbesondere durch Betreiber von Ticketplattformen im Internet, ist untersagt. Zulässig ist der Erwerb mehrerer Tickets zur Weitergabe von Besuchsrechten im privaten (also nicht gewerblichen) Bereich zum gemeinsamen Besuch der Veranstaltung. Mit der Annahme dieser AGB bestätigen Sie, dass Sie ein Verbraucher sind. Alle Ticketkäufe werden überwacht, und wenn der begründete Verdacht besteht, dass Tickets von Gewerbetreibenden oder sogenannten "Ticket-Toutern", "Ticket-Scalpers", "Ticket-Brokern" oder unbefugten "Sekundär-Ticket-Agenten" erworben werden, stellt dies einen Verstoß gegen diese AGB dar und die Tickets können im freien Ermessen des Veranstalters storniert werden.


    6. Vertragsstrafe und Rücktrittsrecht

    6.1 Für jeden schuldhaften Verstoß gegen die in den Ziffern 2.4 und 5 genannten Verbote ist der Erwerber zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von EUR 2.500 verpflichtet. Schadensersatzansprüche des Veranstalters bleiben unberührt, wobei Vertragsstrafen auf Schadensersatzansprüche, die auf demselben Sachverhalt beruhen, angerechnet werden.

    6.2 Bei einem Verstoß gegen die in den Ziffern 2.4 und 5 genannten Verbote ist der Veranstalter berechtigt, vom Besuchervertrag zurückzutreten und/oder die Tickets bzw. den Berechtigungscode zu sperren und dem Ticketinhaber den Besuch der Veranstaltung zu verweigern. Ein Anspruch auf Rückerstattung des Kaufpreises besteht in diesen Fällen nicht. Das Recht zum Rücktritt gemäß Satz 1 besteht auch für andere Besucherverträge, die der Erwerber mit dem Veranstalter

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    Tickets erhalten Sie nur bei der Wiener Stadthalle. Nutzen Sie bitte unter "Mehr Infos" eine der Kontaktmöglichkeiten.

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