COMPLIANCE

Unter "Compliance" ist die Einhaltung aller Gesetze, Verordnungen und Richtlinien sowie von vertraglichen Verpflichtungen und freiwillig eingegangenen Selbstverpflichtungen zu verstehen. Dementsprechend sind nicht nur Gesetzesverstöße sondern auch Handlungen, die gegen selbst erlassene Vorschriften wie beispielsweise die Satzung, den Gesellschaftsvertrag, Geschäftsordnungen, interne Richtlinien und Verhaltensvorschriften des Unternehmens beziehungsweise des Konzerns verstoßen, als compliancerelevant anzusehen.

 

 

Hinweisgeber:innensystem

 

Die EU-Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden („EU-Whistleblowing-Richtlinie“), ist im Dezember 2021 in Kraft getreten und mit dem Hinweisgeber*innenschutzgesetz umgesetzt worden. Entsprechend der EU-Richtlinie sieht das Gesetz die Einrichtung einer Stelle zur vertraulichen Meldung von EU-Rechtsverstößen vor.

 

Die Wiener Stadthalle bekennt sich zu Integrität, Transparenz und der Einhaltung gesetzlicher sowie interner Vorgaben. Zur vertraulichen Meldung von möglichen Rechtsverstößen, Compliance-Verstößen oder sonstigen Missständen steht eine externe Meldestelle gemäß Hinweisgeber:innenschutzgesetz zur Verfügung.

 

Hinweise können vertraulich an folgende Meldestelle übermittelt werden: E-Mail: hinweis@whhinweis.at

 

Alle eingehenden Hinweise werden vertraulich behandelt und entsprechend den gesetzlichen Vorgaben geprüft und bearbeitet.